Taxifahrer (m/w/d) gesucht!

Wir suchen Aushilfsfahrer (m/w/d) für:

  • für diverse Schichten

Ihre Leistung wird bei uns anerkannt und entsprechend bezahlt.
Selbstverständlich zahlen wir den Mindestlohn.

Wenn Sie kundenorientiert denken und ein kollegiales Betriebsklima, ein interessantes Tätigkeitsfeld  schätzen,
unsere Kunden zuverlässig und hilfsbereit befördern möchten, sind Sie bei uns richtig.

Gerne auch wenn Sie bereits zur 50 plus oder 60 plus Gruppe gehören.

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen sind von Ihnen zu erfüllen:

Um den Personenbeförderungsschein zu erhalten, hat der Gesetzgeber ein Mindestalter von 21 Jahren und 2 Jahre Fahrpraxis vorgeschrieben.
Außerdem wird ein Führungs- und ein Gesundheitszeugnis verlangt.   

Danach haben Sie die Möglichkeit, bei uns in Vollzeit ( 5 Tage), Teilzeit oder auch als Aushilfe zu arbeiten.  

Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Prilop zur Verfügung.
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0 53 71-94 59 00 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 
Was brauche ich zum Taxifahren?

Um in Gifhorn TAXI oder MIETWAGEN fahren zu können, benötigt man einen Personenbeförderungsschein (auch TAXI-Schein genannt).
Dieser Personenbeförderungsschein wird beim Straßenverkehrsamt Gifhorn bei der Führerscheinstelle Im Heidland (Zulassungsstelle) beantragt.

Erforderlich dafür ist:

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Führerschein Klasse B (früher Klasse 3) seit mind. 2 Jahren
  • Auskunft Kraftfahrtbundesamt Zentralregister Flensburg (macht die Führerscheinstelle)
  • Polizeiliches Führungszeugnis für den Taxenschein! (zu beantragen beim Wohnsitz oder beim Bürgerbüro Gifhorn)
  • Gesundheitliche Eignung (Nachweis durch Gutachten eines Amts- oder Arbeitsmediziners)
  • Ein Ortskundenachweis mit schriftlichen und gegebenenfalls mündlichen Fragen

Wir bieten Mithilfe bei der Ausarbeitung zu den Ortskundefragen an, bis hin zu Testprüfungen.
Außerdem erläutern wir Ihnen die Gifhorner Taxenverordnung und die Richtlinien zum Befahren der Fußgängerbereiche.

Die Voraussetzungen für die Durchführung von Personenbeförderungen, Kurierfahrten etc. und was hierbei zu beachten ist.