Arztbesuche, Krankengymnastik, ambulante Behandlungen im Krankenhaus.
Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben „aG“, „H“ oder „BI“ und Personen mit der Pflegestufe 2 oder 3 sind davon ausgeschlossen; auf ärztliche Anordnung in Sonderfällen auch Personen ohne diesem amtlichen Nachweis:
Beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten jeglicher Art. Zeigen Sie die Genehmigung bei jeder Fahrt vor oder geben Sie sie direkt vor einer Serienfahrt beim Fahrer ab. Wir reichen sie dann bei der Rechnungserstellung für die Kasse mit ein.
Erforderlich ist weiterhin eine Verordnung jeder Fahrt als zwingend medizinische Notwendigkeit durch Ihren Arzt.
Der gesetzliche Eigenanteil muss pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze im Taxi bar bezahlt werden.
Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze (1% bzw. 2% Ihres Familien-Jahresbruttoeinkommens) erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung vom Eigenanteil (Befreiungsausweis) und brauchen im Taxi nichts mehr zu zahlen.