Vorherige schriftliche Genehmigung der Fahrten durch die Krankenkasse (entfallen)
Ärztliche Verordnung (Verordnung einer Krankenbeförderung). Diese Verordnung geben Sie bitte bei der ersten Taxifahrt ab. Diese wird in unserem Hause hinterlegt. Die Verordnung wird bei Rechnungsstellung an die Krankenkasse weitergereicht.
Je nach Genehmigung der Krankenkasse entweder:
Gesetzlicher Eigenanteil muss bei der ersten und letzten Fahrt bar im Taxi bezahlt werden.
Oder: Gesetzlicher Eigenanteil muss bei jeder Fahrt bar bezahlt werden.
Oder: Über den zu zahldenden Eigenanteil erhalten Sie monatlich eine Rechung durch uns. Die Höhe des Eigenanteils richtet sich nach den Bestimmungen bzw. der Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse.
Kein Eigenanteil bei Vorlage des Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse.